Kieler Luftreinhalteplan setzt auf technische Luftreinigung

Technische LuftreinigungHeute ist die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Kiel des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Kraft getreten. Das Umweltschutzamt der Stadt Kiel ist nun aufgefordert, die darin aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. In den Jahren 2012 bis 2019 wurde am Theodor-Heuss-Ring in Kiel im Abschnitt zwischen Lübscher Baum und Waldwiesenkreisel ein Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid gemessen, der den gesetzlichen Immissionsgrenzwert überschreitet.

Laut §47 Abs. 1 BImSchG muss ein Luftreinhalteplan Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegen, die geeignet sind, die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes so kurz wie möglich zu halten. Hauptverursacher der Luftbelastung an diesem meistbefahrenen Straßenabschnitt des Theodor-Heuss-Rings ist der Straßenverkehr. Um die geforderte zeitnahe Einhaltung des Stickstoffdioxid-(NO2)-Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter zu gewährleisten, sieht der neue Luftreinhalteplan ab dem 4. Quartal 2020 den Einsatz von Luftfilteranlagen vor.

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